Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz ist Chefsache

Arbeiten in einem sicheren und gesunden Umfeld ist eine wesentliche Voraussetzung für die Motivation

und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.

Um Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz einschätzen zu können, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet

(Arbeitsschutzgesetz), eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, bei Notwendigkeit Maßnahmen abzuleiten und

regelmäßig die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren.


Gefährdungsbeurteilung als Führungsinstrument


Die Gefährdungsbeurteilung ist Führungsinstrument und Planungsgrundlage für die betriebliche Organisation und Arbeitsabläufe.

Durch die Maßnahmen können Unfälle und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vermieden werden.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Die „Grundsätze der Prävention“ sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100-001 beschrieben.


Bei der Beurteilung wird ein besonderes Augenmerk auf folgende Bereiche gelegt:

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Gefahrenstoffe
  • Physikalische und biologische Gefährdungen
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsprozesse
  • Psychische und physische Belastungen

Psychische Belastungsfaktoren

Seit 2013 ist die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren in der Gefährdungsbeurteilung explizit im Arbeitsschutzgesetz mit benannt.

Bei der Eruierung dieser Belastungsfaktoren geht es um die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ (DIN EN ISO 10075-1).

Beanspruchungen sind die Folgen der Belastung, z. B. Ermüdung, Stress, Schlafstörungen, Blutdruckerhöhung. Diese werden in der Gefährdungsbeurteilung nicht erfasst.

Diese Faktoren lassen sich in folgende Bereiche gliedern:

  • Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsumgebung
  • Arbeitsorganisation
  • soziale Beziehungen
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Verwendung von Arbeitsmitteln


Mutterschutz als Teil der Gefährdungsbeurteilung

Seit 2018 besteht darüber hinaus die gesetzliche Verpflichtung, in der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplätze in Bezug auf eine im Falle einer Schwangerschaft nötig werdenden Mutterschutz zu beurteilen.


In der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner sehr gerne zur Seite, damit neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Ihre Mitarbeiter leistungsfähig und gesund bleiben.


Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!

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