Betriebsarztzertifikat

Arbeitsmedizinische Betreuung für kleine Betriebe bis zu 10 Beschäftigten

Nach der DGUV Vorschrift 2 muss jeder Unternehmer schon bei einer Mitarbeiterzahl ab einem Beschäftigten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach §2 bestellen. Kann keine Betreuung nachgewiesen werden, drohen Bußgelder.

Nach Ansicht des Gesetzgebers soll hiermit sichergestellt werden, dass Unternehmer ihren Fürsorgepflichten für Angestellte in der Form nachkommen, dass arbeitsbedingte Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden und es hierdurch nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beschäftigten kommt.

Zertifikat zur Benennung eines Betriebsarztes

Mit dem Zertifikat zur Benennung des vorgeschriebenen Facharztes für Arbeitsmedizin als externe Betreuung erfüllen Kleinstbetriebe und Kleinbetriebe aller Branchen die gesetzlichen Vorschriften nach DGUV Vorschrift 2. Gleichzeitig dient dieses Zertifikat als Nachweis der Bestellung.

Betriebsarztzertifikat, Arbeitsmedizinische Betreuung für kleine Betriebe bis zu 10 Beschäftigten, Arbeitsmedizin Hellbach, Münster, Gronau, Bad Bentheim, Osnabrück

Leistungen des Betriebsarztzertifikats für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten:

  • Benennung des Facharztes für Arbeitsmedizin für die Bestellung
  • Ausstellung des Zertifikats Betriebsarzt als Nachweis der Bestellung eines betriebsbeauftragten Facharztes für Arbeitsmedizin nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) §§1 und 3.
  • Beratung zu allen Themen des Arbeitsschutzes
  • Beratungen zum Mutterschutz
  • Betriebsspezifische Leistungen wie Vorsorgen und Impfungen einfach zubuchbar.


Angebot
Zertifikat Betriebsarzt

Das Betriebsarzt-Zertifikat bestätigt die Bestellung eines anerkannten Facharztes für Arbeitsmedizin als externe Betreuung für Ihr Unternehmen. Mit diesem Zertifikat erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorschriften nach DGUV V2 und sichern Ihren Betrieb branchenunabhängig ab.



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