Betriebsärztliche Grundbetreuung

Hochwertige betriebsärztliche Grundbetreuung gemäß der gesetzlichen Vorschriften

Inhalte der Grundbetreuung

Die Grundbetreuung beinhaltet Basisaufgaben wie:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Verhältnisprävention
  • Verhaltensprävention
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Betriebsrat und Beschäftigten
  • Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken an betrieblichen Besprechungen
  • Organisation
Betriebsärztliche Grundbetreuung

Umfang der Grundbetreuung

Der Umfang der Grundbetreuung in einem Betrieb ist eine fest vorgeschriebene Größe, die von der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe abhängig ist.

Welcher Betreuungsgruppe Ihr Unternehmen zugeordnet ist, kann der WZ Liste der Unfallversicherungsträger entnommen werden.

Insgesamt gibt es drei Gruppen, die gleichzeitig eine Gefährdungskategorie darstellen:

Einsatzzeit für die Grundbetreuung

Gruppe

Einsatzzeit

Gruppe

I

Einsatzzeit

2,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem

Gruppe

II

Einsatzzeit

1,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem

Gruppe

III

Einsatzzeit

0,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem

Zu beachten:

Für die Zuordnung Ihres Betriebes zu einer Gruppe ist der vorherrschende Betriebszweck entscheidend, nicht die einzelne Tätigkeit.

Festgelegte Mindestzeiten

Das errechnete Produkt aus Mitarbeiterzahl und Einsatzzeit ist eine feste Einsatzzeitsumme für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Dabei sind Mindestzeiten bei der Aufteilung der Zeiten zwischen den beiden Disziplinen zu beachten.

Gruppe

Einsatzzeit für die Grundbetreuung

Gruppe

I

Einsatzzeit für die Grundbetreuung

0,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem

Gruppe

II

Einsatzzeit für die Grundbetreuung

0,3 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem

Gruppe

III

Einsatzzeit für die Grundbetreuung

0,2 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht Teil der Grundbetreuung!

Die kollektive, arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten ist Teil der Grundbetreuung. Vorsorgen als individuelle Maßnahme bzw. Beratung gehören in den Bereich der betriebsspezifischen Betreuung.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!

Rückruf-Formular


Angebot einholen


Rückrufbitte

Konnten Sie mich telefonisch nicht erreichen? Möchten Sie Themen persönlich besprechen oder haben noch Fragen?

Nutzen Sie bitte das Formular. Ich rufe umgehend zurück.