Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?

Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind gesetzlich vorgeschriebene, individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Ziel, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und in der Folge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten zu verhüten.

Gesetzliche Grundlage ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).

Bei der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Welche Vorsorgen sind für unser Unternehmen relevant?

Welche Vorsorgen für Ihren Betrieb relevant und gesetzlich verpflichtend sind, ist dem Anhang der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung ArbMedVV zu entnehmen. Hier wird insgesamt zwischen 4 Bereichen unterschieden, in denen eine Vorsorge durchgeführt werden muss:

  • Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
  • Sonstige Tätigkeiten


Sehr gerne unterstützen wir Sie in der Ableitung der verpflichtend durchzuführenden Vorsorgen für Ihrem Betrieb


Arbeitsmedizinische Vorsorge


Pflichtvorsorge


Diese Vorsorge hat der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen. Die Tätigkeit darf der Arbeitgeber nur ausüben lassen, wenn zuvor die Pflichtvorsorge durchgeführt wurde. Damit ist der Arbeitnehmer faktisch verpflichtet, an dem Vorsorgetermin teilzunehmen. Körperliche und klinische Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden 

Angebotsvorsorge


Diese muss dem Mitarbeiter bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden.


Der Mitarbeiter hat das Recht, das Angebot abzulehnen. Dieses entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, die Vorsorge in regelmäßigen Abständen anzubieten.




Wunschvorsorge


Diese sind über den Anhang der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung hinaus bei allen Tätigkeiten zu gewähren. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies darlegen und beweisen.





Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht Teil der Grundbetreuung! Sie gehören zu den individuellen Maßnahmen und sind in der Folge Teil der betriebsspezifischen Betreuung.

Werden Arbeitnehmer zum Beispiel im Rahmen der arbeitsmedizinisch toxikologischen Beratung kollektiv informiert, gehört dieses zur Grundbetreuung.

Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen

Durchführung und Dokumentation folgender arbeitsmedizinischer Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen nach DGVU-Vorgaben.


Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge

  • Gefahrstoffe
    z. B. Benzol, Asbest
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Physikalische Arbeitsstoffe
  • Sonstige Tätigkeiten

Vorbereitung auf betriebsärztliche Untersuchungen:

Sie können das Aufnahmeprocedere beschleunigen, indem Sie einen ausgefüllten Anamnesebogen, die unterschriebene Datenschutzeinverständniserklärung und die untersuchungs- bzw. behandlungsspezifischen Formulare mitbringen.

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